Diese Seite erklärt, wofür das Tool gedacht ist, wie es funktioniert, auf welchen gesetzlichen Grundlagen es basiert, wer es entwickelt hat und wo seine Grenzen liegen.
Der Rechtsbelehrungs-Assistent führt Schritt für Schritt durch die Frage, welche Rechtsbelehrungen bei einer Einvernahme im Sexualstrafrecht zu erteilen sind. Ausgehend von der Verfahrensphase, der prozessualen Rolle der einzuvernehmenden Person sowie situativen Angaben (z.B. Opferstellung, Sexualdelikt, Fremdsprachigkeit, Minderjährigkeit) erstellt das Tool eine konkrete, abhakbare Checkliste mit Gesetzesgrundlage und den Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung.
Das Tool richtet sich an Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizei sowie Studierende und Praktiker:innen, die eine strukturierte Orientierungshilfe zu den Belehrungspflichten nach StPO benötigen. Es ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall.
Der Assistent führt durch vier Schritte:
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| Art. 143 StPO | Durchführung der Einvernahme – Personalien, Verfahrensgegenstand, Rechtsbelehrung |
| Art. 157 ff. StPO | Einvernahme der beschuldigten Person |
| Art. 158 StPO | Hinweise an die beschuldigte Person |
| Art. 162 ff. StPO | Einvernahme von Zeuginnen und Zeugen |
| Art. 168–173 StPO | Zeugnisverweigerungsrechte |
| Art. 169 Abs. 4 StPO | Aussageverweigerungsrecht bei Fragen zur Intimsphäre (Sexualdelikte) |
| Art. 177 StPO | Hinweise an Zeuginnen und Zeugen; Rechtsfolgen unterlassener Belehrung |
| Art. 178 ff. StPO | Einvernahme von Auskunftspersonen |
| Art. 179 StPO | Auskunftsperson sui generis (polizeiliche Befragung materiell zeugnisfähiger Personen) |
| Art. 180–181 StPO | Aussagepflicht/-verweigerungsrecht der Auskunftsperson; Straffolgen unwahrer Aussagen |
| Art. 117 StPO | Besondere Rechte des Opfers |
| Art. 152–154 StPO | Schutzmassnahmen für Opfer, insb. Kinder |
| Art. 305 StPO / OHG | Information über Opferhilfe |
| Art. 141 StPO | Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise |
Der Assistent ist ein Orientierungshilfsmittel für Standardkonstellationen. Nicht automatisiert erfasst sind insbesondere:
Der Rechtsbelehrungs-Assistent wurde am Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie (SK-HSG) der Universität St.Gallen entwickelt, gestützt auf das Weiterbildungsskript «Einvernahmen im Sexualstrafrecht».