Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie – Universität St.Gallen
Rechtsbelehrungs-Assistent
Universität St. Gallen · SK-HSG
1 Verfahrensphase
2 Verfahrensrolle
3 Situation
4 Belehrungscheckliste
Verfahrensphase
Wählen Sie die Verfahrensphase, in der die Einvernahme stattfindet.
1 — Verfahrensphase
Polizeiliches Ermittlungsverfahren
Art. 306 f. StPO – vor Eröffnung der Untersuchung
Untersuchungsverfahren
Art. 309 Abs. 1 StPO – nach Eröffnung durch StA
Bitte wählen Sie die Verfahrensphase aus.
Verfahrensrolle
Wählen Sie die prozessuale Rolle der zu befragenden Person.
2 — Verfahrensrolle
Bitte wählen Sie die Verfahrensrolle der zu befragenden Person aus.
Situationsbeschreibung
Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen zur konkreten Einvernahmesituation.
Hintergrundinformationen

Über den Rechtsbelehrungs-Assistenten

Diese Seite erklärt, wofür das Tool gedacht ist, wie es funktioniert, auf welchen gesetzlichen Grundlagen es basiert, wer es entwickelt hat und wo seine Grenzen liegen.

Was leistet dieses Tool?

Der Rechtsbelehrungs-Assistent führt Schritt für Schritt durch die Frage, welche Rechtsbelehrungen bei einer Einvernahme im Sexualstrafrecht zu erteilen sind. Ausgehend von der Verfahrensphase, der prozessualen Rolle der einzuvernehmenden Person sowie situativen Angaben (z.B. Opferstellung, Sexualdelikt, Fremdsprachigkeit, Minderjährigkeit) erstellt das Tool eine konkrete, abhakbare Checkliste mit Gesetzesgrundlage und den Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung.

Das Tool richtet sich an Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizei sowie Studierende und Praktiker:innen, die eine strukturierte Orientierungshilfe zu den Belehrungspflichten nach StPO benötigen. Es ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall.

Wie funktioniert der Assistent?

Der Assistent führt durch vier Schritte:

  • Verfahrensphase: Polizeiliches Ermittlungsverfahren oder Untersuchungsverfahren (Art. 306 f. bzw. Art. 309 Abs. 1 StPO).
  • Verfahrensrolle: Beschuldigte Person, Zeugin/Zeuge, Auskunftsperson – Privatklägerschaft, Auskunftsperson – übrige (Art. 178 lit. b–g StPO) oder Auskunftsperson sui generis (polizeilich befragte, materiell zeugnisfähige Person, Art. 179 StPO).
  • Situationsbeschreibung: Beantwortung rollenspezifischer Zusatzfragen (z.B. erste Einvernahme, Opferstellung, Sexualdelikt, Amts-/Berufsgeheimnis, notwendige Verteidigung, Fremdsprachigkeit, Minderjährigkeit).
  • Belehrungscheckliste: Ausgabe der einschlägigen Belehrungspunkte, gegliedert nach zwingenden, empfohlenen und situationsbedingten Hinweisen sowie den Rechtsfolgen bei Unterlassung. Die Checkliste kann während der Einvernahme abgehakt und ausgedruckt werden.
Hinweis: Die generierte Checkliste ersetzt weder das Aktenstudium noch die eigene rechtliche Prüfung. Insbesondere bei atypischen Konstellationen (z.B. Wechsel der Verfahrensrolle während des Verfahrens) ist die Belehrung eigenständig zu verifizieren.

Massgebliche Rechtsquellen

NormInhalt
Art. 143 StPODurchführung der Einvernahme – Personalien, Verfahrensgegenstand, Rechtsbelehrung
Art. 157 ff. StPOEinvernahme der beschuldigten Person
Art. 158 StPOHinweise an die beschuldigte Person
Art. 162 ff. StPOEinvernahme von Zeuginnen und Zeugen
Art. 168–173 StPOZeugnisverweigerungsrechte
Art. 169 Abs. 4 StPOAussageverweigerungsrecht bei Fragen zur Intimsphäre (Sexualdelikte)
Art. 177 StPOHinweise an Zeuginnen und Zeugen; Rechtsfolgen unterlassener Belehrung
Art. 178 ff. StPOEinvernahme von Auskunftspersonen
Art. 179 StPOAuskunftsperson sui generis (polizeiliche Befragung materiell zeugnisfähiger Personen)
Art. 180–181 StPOAussagepflicht/-verweigerungsrecht der Auskunftsperson; Straffolgen unwahrer Aussagen
Art. 117 StPOBesondere Rechte des Opfers
Art. 152–154 StPOSchutzmassnahmen für Opfer, insb. Kinder
Art. 305 StPO / OHGInformation über Opferhilfe
Art. 141 StPOVerwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise

Was das Tool nicht leistet

Der Assistent ist ein Orientierungshilfsmittel für Standardkonstellationen. Nicht automatisiert erfasst sind insbesondere:

  • Kantonal uneinheitliche Praxis, z.B. bei der Einstufung von Delikten als «schwere Straftat» i.S.v. Art. 307 StPO.
  • Der Wechsel der Verfahrensrolle im Laufe des Verfahrens (z.B. Auskunftsperson, die später Zeugenstatus erlangt).
  • Die konkrete Ausgestaltung von Teilnahme- und Konfrontationsrechten sowie deren Kompensation.
  • Fragen zur Verwertbarkeit, die von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängen (Interessenabwägung nach Art. 141 Abs. 2 StPO).

Wer hat den Assistenten erstellt?

Der Rechtsbelehrungs-Assistent wurde am Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie (SK-HSG) der Universität St.Gallen entwickelt, gestützt auf das Weiterbildungsskript «Einvernahmen im Sexualstrafrecht».

Kompetenzzentrum SK-HSG Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie
ILE-HSG
Bodanstrasse 3
9000 St. Gallen
Weitere Informationen Über das Kompetenzzentrum und seine Forschungsschwerpunkte: ile.unisg.ch → SK-HSG
Stand: Die Inhalte basieren auf dem Weiterbildungsskript «Einvernahmen im Sexualstrafrecht» (Stand 1. Juli 2026). Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt.